Turnier Reglement

Turnierreglement – Schachfestival Basel

 1. Organisator

Der Verein Schachfestival Basel ist verantwortlich für die Organisation desSchachfestivals Basel und für die Wahl des Organisationskomitees (OK).

2. Turniere und Kategorien / Spielort / Modus / Kadenz

Das OK entscheidet über die Kategorien, es gilt die je Turnier im Internet publizierte Ausschreibung. Es steht dem OK frei, in einzelnen begründeten Fällen von der auf der Ausschreibung festgelegten Zuteilung abzuweichen.

3. Regeln

Am Schachfestival Basel gelten die Regeln und das Reglement der FIDE. Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Sie beginnt zum Zeitpunkt des offiziellen Rundenbeginns. In begründeten Ausnahmefälle kann das OK ein Bye in der 1. Runde erlauben. Gegen einen Entscheid bezüglich eines Bye’s kann kein Rekurs beim Schiedsgericht eingelegt werden.

4. Preise

Die ausgeschriebenen Preise werden unabhängig von der Teilnehmerzahlvergeben. Die Preise werden nicht geteilt; Ausnahme beide Feinwertungen sind gleich. Zur Feinwertung werden 1. die Summenwertung und 2. die Buchholzwertung herangezogen.

5. Schiedsgericht

Für jede Austragung des Schachfestivals Basel wird ein Schiedsgericht gebildet. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Personen:

  • dem Hauptschiedsrichter oder, falls der Hauptschiedsrichter selbstam Fall beteiligt ist, seinem Stellvertreter,
  • einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin,
  • sowie einer weiteren regelkundigen Person.

Das Schiedsgericht steht unter dem Vorsitz des Hauptschiedsrichters oder seines Stellvertreters.

Das Schiedsgericht ist für die Auslegung der FIDE-Spielregeln und des Turnierreglements zuständig, nicht jedoch für andere Fragen, insbesondere nicht für Fragen, die sich auf das Erstellen von Paarungen nach Schweizer System beziehen. Eine Einsprache gegen einen Schiedsrichterentscheid muss schriftlich, unter Nennung des Artikels, auf den sich die Einsprache bezieht, spätestens 30 Minuten nach der Partie dem Hauptschiedsrichter übergeben werden. Eine Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung auf den Turnierverlauf. Das Schiedsgericht entscheidet, nach Anhören beider Parteien, endgültig.

Beschlossen von der Generalversammlung des Vereins Schachfestival Basel am 21. April 2015.